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   LSG Bayern, 05.04.2006 - L 2 U 418/05   

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https://dejure.org/2006,22772
LSG Bayern, 05.04.2006 - L 2 U 418/05 (https://dejure.org/2006,22772)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.04.2006 - L 2 U 418/05 (https://dejure.org/2006,22772)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. April 2006 - L 2 U 418/05 (https://dejure.org/2006,22772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Höherbewertung - unbillige Härte - besondere berufliche Betroffenheit - zumutbare Verweisbarkeit - Sehstörungen - Steinmetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Verletztenrente auf Grund eines Arbeitsunfalls nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) höher als um 20 v.H.; MdE als Maßstab der theoretisch verbliebenen Einsatzmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens - Grundsatz der abstrakten ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Höhe der MdE - keine Höherbewertung der MdE nach § 56 Abs 2 S 3 SGB VII - Berücksichtigung besonderer beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen - Sehstörungen bei einem Steinmetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 49/98 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Erhöhung - Ballett-Tänzer -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2006 - L 2 U 418/05
    Grundsätzlich ist auch eine durch Umschulung wegen des Versicherungsfalls erschlossene Tätigkeit zumutbar (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 6).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2006 - L 2 U 418/05
    Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 v.H. gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente, § 56 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 S. 2 SGB VII. Es ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalls abzustellen (BSGE 21, 63, 66; v. 26.11.1987, SozR 2200 § 581 Nr. 27; v. 30.05.1988, a.a.O., Nr. 28).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2004 - L 5 U 166/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2006 - L 2 U 418/05
    Ein solcher Abstieg liegt im Allgemeinen nicht schon dann vor, wenn ein gelernter Handwerker gezwungen ist, seinen Beruf aufzugeben (so z.B. auch: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 2004, Az.: L 5 U 166/03; Kasseler Kommentar § 56 SGB VII Rdz. 28 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2006 - L 2 U 418/05
    Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 v.H. gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente, § 56 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 S. 2 SGB VII. Es ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalls abzustellen (BSGE 21, 63, 66; v. 26.11.1987, SozR 2200 § 581 Nr. 27; v. 30.05.1988, a.a.O., Nr. 28).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.10.1999 - L 5 U 12/99

    Unfallversicherung - Verletztenrente - Arbeitsunfall - Kniescheibenfraktur -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2006 - L 2 U 418/05
    Bei der Prüfung der besonderen beruflichen Betroffenheit sind strenge Maßstäbe anzulegen, um eine Aufweichung der den Versicherten überwiegend begünstigenden abstrakten Schadensberechnung zu vermeiden und dem Ausnahmecharakter der Vorschrift als Härteklausel gerecht zu werden (Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung Rdnr. 12 zu § 56; so auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Oktober 1999, Az.: L 5 U 12/99).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 540/08

    MdE unter 10 v.H.; Beschwer; isolierte MdE-Feststellung

    Unter Berücksichtigung des Einzelfalles sei eine Höherbewertung der MdE nur gerechtfertigt, wenn der Verletzte die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens verwerten könne (BSG, in: SozR 2200, § 581 Nr. 1 ff., LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 2004, Az. L 5 U 166/03, bayerisches LSG, Urteil vom 5. April 2006, Az. L 2 U 418/05, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2006, Az. L 10 U 3308/03).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 21 U 181/18

    Besondere berufliche Betroffenheit - hier: Rettungssanitäter in der Ausbildung

    Vor diesem Hintergrund wurde in der neueren Rechtsprechung in folgenden Fällen keine besondere berufliche Betroffenheit angenommen: Ein 48-jähriger selbstständiger Maurermeister und Bauunternehmer wurde auf die Möglichkeiten einer beruflichen Umorientierung und beruflichen Fortbildung verwiesen, z.B. durch Inanspruchnahme der berufshelferischen Maßnahmen durch den Unfallversicherungsträger; ein 59-jähriger selbstständiger Steinmetz und Steinbildhauer wurde auf den kaufmännischen Bereich des selbstständigen Unternehmers, auf berufliche Spezialisierungen, z.B. als technischer Angestellter im Umfeld des Steinmetzhandwerks, auf berufsnahe Beschäftigungsalternativen, wie die Tätigkeit als Fachverkäufer oder Fachberater für Naturerzeugnisse, Steinmetz-und Steinbildhauer Bedarf, oder auf eine Einarbeitung oder Umschulung zum Beispiel im Garten- und Landschaftsbau verwiesen (Bayerisches LSG v. 5. April 2006 - L 2 U 418/05 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Selbst eine qualifizierte Facharbeitertätigkeit, die unfallbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann, rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte; Facharbeitertätigkeiten, auch Handwerkertätigkeiten, werden auch von unzähligen anderen Arbeitnehmern ausgeübt (BSG, Urteil vom 5. September 2006, B 2U 25/05 R, SozR 4-2700 § 56 Nr. 2; (zur Berufsaufgabe eines gelernten Handwerkers auch Bayerisches LSG, Urteil vom 05. April 2006, L 2 U 418/05 in juris).
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